Abwesenheitsmeldung

Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen, müssen Sie die Schule unverzüglich telefonisch oder schriftlich über den Grund des Fernbleibens informieren (Benachrichtigung gemäß § 43 Abs. 2 SchulG NRW).

Für die Krankmeldung Ihres Kindes bitten wir Sie, bevorzugt auf WebUntis zurückzugreifen. Ganz generell stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Per WebUntis (bevorzugt)

  1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in WebUntis ein.
  2. Klicken Sie dort auf „Abwesenheiten“.
  3. Klicken Sie auf „Abwesenheit melden“.
  4. Wählen Sie den Zeitraum der Abwesenheit inkl. Uhrzeit aus.
  5. Sie können optional eine Mitteilung zur Erläuterung verfassen.
  6. Klicken Sie auf „Speichern“.

Anm. Die Abwesenheit sowie Ihre Mitteilung können vom Sekretariat und von den Lehrkräften eingesehen werden.

Per Nachricht auf unseren
Anrufbeantworter

02843 / 4467312

Sie können den Anrufbeantworter außerhalb der Öffnungszeiten unseres Sekretariats besprechen. Nennen Sie dazu bitte Namen und Klasse des Kindes sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit.

Beurlaubung

gem. § 43 Absatz 3 SchulG

Bei absehbaren kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches an einem Unterrichtstag) ist die Klassenleitung im Voraus zu informieren. Beurlaubungen bis zu einem Tag sind im Voraus bei der Klassenleitung in schriftlicher Form zu beantragen. 

Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind bei der Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens drei Tage im Voraus schriftlich einzureichen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular, das sich im Downloadbereich befindet. 

Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind lt. Schulgesetz NRW leider nicht möglich. Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein ärztliches Attest immer zwingend erforderlich. 

* Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieser Benachrichtigung übermitteln, werden nur für die Dokumentation der Fehlzeiten Ihres Kindes und für die damit verbundene technische Administration verwendet. Die Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Zur weiteren Information verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.