Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich des Unterrichts bei extremen Wetterlagen. Ich verweise auf die Informationen des Schulministeriums. Dort heißt es:

Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extrem
    en Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob ein Unterrichtsausfall angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einen landesweiten Unterrichtsausfall entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei angeordnetem Unterrichtsausfall zu ihrem eigenen Schutz zu Hause.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten (§ 15 ADO).

Der in den FAQs zum Unterricht benannte Grundsatz, dass Eltern bei extremen Witterungen über die Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht entschieden, bleibt davon unberührt. 

M. Padtberg

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