Liebe Eltern,
gemäß § 41 SchulG NRW (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) sind Sie verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Da uns immer wieder etliche Fragen zu dem Thea erreichen, haben wir eine kleine Hilfestellung erarbeitet. Diese finden Sie hier: „Mein Kind ist krank…?!“
Grundsätzlich gilt: Kann Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen die Schule nicht besuchen, müssen Sie die Schule unverzüglich telefonisch oder schriftlich über den Grund des Fernbleibens informieren (Benachrichtigung gemäß § 43 Abs. 2 SchulG NRW). Unabhängig davon ist eine schriftliche Entschuldigung gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses vorzulegen. Für die Oberstufe gelten zusätzlich die Bestimmungen des Infopakets.
Marcus Padtberg, Schulleiter
Für die Benachrichtigung verwenden Sie die folgende Telefonnummer oder das Eingabeformular*.
Beurlaubungen
gem. § 43 Absatz 3 SchulG
Bei absehbaren kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches an einem Unterrichtstag) ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer im Voraus zu informieren. Beurlaubungen bis zu einem Tag sind im Voraus bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer in schriftlicher Form zu beantragen.
Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind bei der Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens drei Tage im Voraus schriftlich einzureichen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular, das sich im Downloadbereich befindet.
Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind lt. Schulgesetz NRW leider nicht möglich. Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein ärztliches Attest immer zwingend erforderlich.
*Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieser Benachrichtigung übermitteln, werden nur für die Dokumentation der Fehlzeiten Ihres Kindes und für die damit verbundene technische Administration verwendet. Die Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Zur weiteren Information verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.