Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase

Ein Auslandsaufenthalt ist ein einmaliges und für die Persönlichkeitsentwicklung prägendes Erlebnis. Die Erfahrungen mit Schulbesuchen im Ausland werden von den Beteiligten insgesamt als sehr positiv und nachhaltig eingeschätzt. Daher unterstützen wir als Amplonius-Gymnasium jede Schülerin und jeden Schüler, welche die gebotene persönliche Reife besitzt, an einem solchen Programm teilzunehmen. Das Angebot eines Auslandsaufenthaltes ergänzt unsere Schüleraustausche mit Frankreich und Spanien.

Im Folgenden finden Sie/findet ihr einige grundlegende Informationen, die auf dem Merkblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW zu Auslandsaufenthalten basieren (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Merkblaetter/Merkblatt_zum_Auslandsaufenthalt.pdf).

 

Wann ist ein Auslandsaufenthalt möglich?

Ein Auslandsaufenthalt ist für Schülerinnen und Schüler zwischen 15 und 18 Jahren möglich.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW sieht eine höchstens einjährige Beurlaubung während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe vor.

Somit eignet sich für Schülerinnen und Schüler des 8-jährigen Bildungsganges (G8) die Einführungsphase besonders gut.

 

Wie lange darf der Aufenthalt im Ausland dauern?

Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein Ganzjahr in der Einführungsphase möglich. Die erforderliche Beurlaubung bis zu einem Jahr erfolgt durch die Schulleitung und sollte rechtzeitig beantragt werden.

Bei einer Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr bzw. Quartal der Einführungsphase wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr bzw. laufenden Halbjahres fortgesetzt.

Bei einer ganzjährigen Beurlaubung bzw. einem Auslandaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase gelten folgende Bestimmungen:

  • Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn grundsätzlich in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde, d.h. die Einführungsphase wird besucht.
  • Besteht der Wunsch einer sofortigen Versetzung in die Qualifikationsphase, so gilt, dass das der Beurlaubung zugrundeliegende Zeugnis (in der Regel das Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 9) im Durchschnitt eine mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung nachzuweisen hat. Über Ausnahmen entscheidet die Zeugniskonferenz.

 

Wie wird der Auslandsaufenthalt auf die schulische Verweildauer angerechnet?

Bei einem ganzjährigen Aufenthalt und einer Versetzung in die Qualifikationsphase wird das im Ausland verbrachte Jahr auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.

Andernfalls wird es nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.

 

Wie erwirbt man das Latinum bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt?

Falls das Schuljahr bzw. Halbjahr, in welchem das Latinum erworben wird, im Ausland verbracht wird, können Schülerinnen und Schüler das Latinum nach den folgenden Kriterien erwerben:

  • nach Rückkehr durch Teilnahme am Lateinunterricht der Einführungsphase mit Latinumsabschluss
  • über eine Latinumsprüfung nach oder ggf. vor dem Auslandsaufenthalt

 

Werden Leistungsnachweise aus dem Ausland hier anerkannt?

Aufgrund einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz können ausländische Leistungsnachweise wegen der Problematik der Vergleichbarkeit bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nicht übernommen werden.

 

Welche weiteren Vorbereitungen sind zu treffen?

Zunächst gilt es die zahlreichen Anbieter solcher Auslandaufenthalte zu durchforsten und abzuwägen, welche Organisation hier für einen persönlich am besten ist. Zu Beginn der Schuljahre finden ebenfalls diverse regionale Messen statt, an denen man sich einen Überblick beschaffen kann.

Darüber hinaus bieten wir als Schule einen Informationsabend im 1. Quartal des Schuljahres an, an welchem Schülerinnen oder Schüler, die ein solches Auslandsjahr absolviert haben, über ihre Erfahrungen sprechen und an dem wir bereits einige Fragen, die eurer-/Ihrerseits auftreten, beantworten können.

Nach einer erfolgreichen Zusage seitens der Organisation erfolgen von den meisten Organisationen teils mehrtägige Vorbereitungsseminare. Zudem möchten viele Partnerorganisationen im Austauschland eine Art Empfehlungsschreiben von einem Lehrer erhalten. Dies ist in der Regel der Klassenlehrer oder Englischlehrer.

Bei weiteren Fragen könnt ihr/können Sie sich gerne persönlich an mich wenden.

Sigrid Schmitz, OStR’

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