Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicherlich haben Sie, habt Ihr aus der Presse die weiteren Planungen für den Unterrichtsbetrieb ab dem 15. März wahrgenommen. Gerne möchte ich dies nun für das Amplonius-Gymnasium konkretisieren:

(liebe Schülerinnen und Schüler, bitte entschuldigt die Ansprache „Sie“.)

Wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder Schülerinnen und Schüler im Haus haben. Das von der Landesregierung vorgegebene Wechselmodell führt jedoch an unserer Schule, die medial sehr gut ausgestattet ist, dazu, dass wir die bisher praktizierte und von Ihnen sehr geschätzte Form des Videounterrichts und allem, was damit verbunden ist, nicht weiter durchführen können. Dies liegt an der grundsätzlichen Herausforderung hybrider Unterrichtsformen, in erster Linie jedoch an der zwar mittlerweile ausgebauten, aber immer noch unzureichenden Internetverbindung aus der Schule heraus. Im Klartext bedeutet dies, dass es zunächst keine hybriden Unterrichtsformen (also ein Hinzuschalten zum Unterricht) geben wird. Wir werden jedoch nach und nach die Internetverbindung einem Belastungstest aussetzen, sodass möglicherweise in didaktisch sinnvollen Szenarien hybride Unterrichtsformen möglich werden könnten.

In gewohnt gewissenhafter Art und Weise werden wir aber das vorgegebene Wechselmodell umsetzen. Dazu folgende Hinweise:

Wechselunterricht

Der Unterricht in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 wird in der bisher praktizierten Art und Weise fortgesetzt. In allen anderen Jahrgangsstufen findet ebenfalls eine Trennung der Klassen in gleich große Gruppen nach Alphabet statt. Über die Einordnung werden die Klassen- und BT-Lehrer informieren. Im Kern achten wir darauf, dass Geschwisterkinder in einer Gruppe (A oder B) sein werden, sodass es in den Familien nicht zu einem Crossover zwischen den Gruppen kommt. Im Einzelfall wird die Grenze variieren und es werden auch andere Gründe (z.B. Fahrgemeinschaften, verwandtschaftliche Beziehungen, etc.) berücksichtigt. 

Schülerinnen und Schüler der Gruppe B werden in der Woche ab dem 15. März 2021 am Montag, Mittwoch und Freitag in Präsenz in der Schule unterrichtet, Schülerinnen und Schüler der Gruppe A am Dienstag und Donnerstag. In der folgenden Woche geschieht dies in umgekehrter Reihenfolge.

Der Nachmittagsunterricht in allen Stufen (mit Ausnahme der Q2, hier in Präsenz) findet als Distanzunterricht statt. (Dies hat den Vorteil, dass zumindest teilweise die ganze Gruppe gesehen wird, um Absprachen vorzunehmen etc.). Unterrichtsbeginn für den Nachmittagsunterricht ist 14:30 Uhr.

Äußere Differenzierung in der SI

Da die Vorgabe lautet, dass in der SI keine äußere Differenzierung stattfinden darf und somit keine Durchmischung in den Kursen gestattet ist, findet auch der Unterricht in Latein, Französisch, Religion, und im Wahlpflichtbereich II im Klassenverband statt. Auch diese Regelung führt dazu, dass der Unterricht in der bisherigen Form nicht stattfinden kann. Die Fachkonferenzen werden über geeignete Formen der Unterrichtsgestaltung entscheiden. Über Ausnahmen (z.B. im WPII-Bereich) werden Sie gezielt informiert*.

Distanzunterricht

Sie sehen, dass das nun geplante Verfahren in sehr viel größerem Maße eine Selbstdisziplin der Schülerinnen und Schüler verlangt, nämlich an Tagen, an denen kein Präsenzunterricht stattfindet, die erteilten Aufgaben eigenständig zu erledigen. Ich habe die herzliche Bitte, dass Sie, liebe Eltern, an dieser Stelle Ihre Kinder unterstützen und zu einem pünktlichen Arbeitsbeginn in angemessener Kleidung motivieren.

Gemeinsames Lernen

Die Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen nehmen jeden Tag am Präsenzunterricht teil und werden vom Sonderpädagogik-Team betreut.

Klassenarbeiten/Klausuren/Leistungsüberprüfung

Die aktuelle Schulmail sieht vor, dass in der Sekundarstufe I eine Reduktion der schriftlichen Leistungen auf zwei Klassenarbeiten vorgesehen ist. Im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist möglich, eine dieser Arbeiten durch eine andere Form der Leistungsüberprüfung zu ersetzen. Von dieser Möglichkeit werden wir in der Breite Gebrauch machen. Das bedeutet, dass keine Klassenarbeiten in bekannter Form vor den Osterferien geschrieben werden, wohl aber alternative Leistungsüberprüfungen stattfinden. Wir haben uns hierfür entschieden, um den Schülerinnen und Schülern in der ohnehin kurzen Zeit nach den Osterferien eine hohe Anzahl an Klassenarbeiten in engem zeitlichen Rahmen zu ersparen. Ebenso ist geregelt, dass in der Einführungsphase eine von in der Regel zwei Klausuren entfällt.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ausdrücklich geregelt ist, dass es am Ende des Schuljahres Versetzungsentscheidungen geben wird, die auf der Grundlage einer Bewertung in diesem Halbjahr getroffen werden. Hingegen wird es keine schriftlichen Warnungen („Blaue Briefe“) geben. Ich möchte jedoch nicht unerwähnt lassen, dass eine mangelhafte Leistung auf dem Halbjahreszeugnis als schriftliche Warnung zu verstehen ist.

Sicher werden im Laufe der Woche noch Fragen auftauchen. Ich werde diese in bekannter Art und Weise sammeln und am Wochenende gesammelt beantworten. 

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Marcus Padtberg

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