Liebe Eltern,

uns erreichen immer wieder Anfragen bezüglich der Erkrankung von Schülerinnen und Schülern. Diese Grafik kann eine Hilfestellung sein. Eine Krankmeldung muss aber auf jeden Fall auf bekanntem Wege erfolgen.

Herzliche Grüße

Marcus Padtberg

Bitt beachten Sie zudem folgende Hinweise (weiterlesen…):
Neue Allgemeinverfügung

Die neue Allegemeinverfügung regelt, dass automatisch alle positiv getesteten Personen unter häusliche Quarantäne gestellt werden, sobald das Testergebnis bekannt wird. Hierzu ist keine individuelle schruftlichen Verfügung des Gesundheitsamtes notwendig! Sind Personen symptomfrei gilt eine zehntägige Quarantäne. Alle Haushaltsangehörigen gehen ebenfalls in Quarantäne, diese aber für 14 Tage. Auch wenn haushaltsangehörige Personen ein negatives Testergebnis vorlegen können, verkürzt sich die Quarantänezeit nicht.

Quelle: https://www.kreis-wesel.de/de/presse/positiv-auf-corona-getestete-personen-
und-deren-haushaltsangehoerige-im-kreis-wesel-ab-3.-november-automatisch-in-quarantaene/

Quarantäne eines Mitgliedes der häuslichen Gemeinschaft

Wenn ein Mitglied Ihrer häuslichen Gemeinschaft positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gehen Ihre Kinder automatisch für 14 Tage ab dem Tag der Testung nicht mehr in die Schule.
Benachrichtigen Sie die Schule umgehend nach Bekanntwerden des Testergebnisses und benennen Sie den Grund des Fehlens des Kindes. Warten Sie damit nicht, bis Sie eine Nachricht des Gesundheitsamtes bekommen!
Schülerinnen und Schüler dürfen erst dann wieder zur Schule kommen, wenn innerhalb der häuslichen Gemeinschaft 48 Stunden vor Ablauf der Quarantäne keine Symptome mehr aufgetreten
sind. Gibt es weiterhin Krankheitssymptome verlängert sich die Quarantäne automatisch. Bitte informieren Sie uns darüber, sollte sich die Quarantäne verlängern.

Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers oder einer Lehrkraft

Seit dem 04.11.29020 gilt für den Kreis Wesel überdies folgende Regelung:

Erkranktes oder positiv getestetes Kind in der Schule:

Hat für mehr als eine Schulstunde ein Kontakt zum Indexpatienten (positiv getestete Person) bestanden, geht die gesamte Klasse bzw. der gesamte Kurs in die Quarantäne.
Lehrkräfte gehen in Quarantäne, falls sie mehr als 45 Min. in der Klasse/dem Kurs des Indexpatienten unterrichtet haben.

Erkrankter oder positiv getesteter Lehrer:

Die von der Kollegin/dem Kollegen unterrichteten Klassen oder der Kurse gehen in Quarantäne, wenn mehr als eine Schulstunde in der jeweiligen Klasse/dem Kurs Unterricht erteilt wurde.

Diese Maßnahmen betreffen in beiden letztgenannten Fällen grundsätzlich Kontakte ab 2 Tage vor Erkrankungsbeginn bzw. Testabnahme, es ist dabei nicht von Bedeutung, welche Maßnahmen zuvor ergriffen wurden, z.B. Masken, Lüften, Abstand.

Was heißt das konkret?

Lassen Sie Ihre Kinder wie bisher auch bei leichten Krankheitssymptomen nicht zur Schule kommen.
Wurde Ihr Kind positiv auf das Corona-Virus getestet, informieren Sie uns bitte umgehen über das Testergebnis. Wir benötigen auch die Angabe des Testtages sowie ggf. den Zeitpunkt des ersten Auftretens von Krankheitssymptomen. Im Anschluss werden wir in Absprache mit dem Gesundheitsamt über die Quarantäne entscheiden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt nicht hergestellt werden können, entscheidet zunächst der Schulleiter. Ggf. wird im Anschluss über Änderungen informiert.
Schülerinnen und Schüler in angeordneter Quarantäne lernen gemäß u.g. Verabredung auf Distanz.

In Quarantäne befindliche Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude bis zum Ende der Quarantäne nicht betreten, auch dann nicht, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen.

Lernen auf Distanz

Unsere Erfahrung ist, dass wir auch im Fall einer Erkrankung weiterhin den Großteil unserer Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht beschulen können, was wir durchweg als positiv betrachten. Also keine komplette Schließung der Schule.

Insgesamt haben wir uns auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

a) Erkrankte Schülerinnen und Schüler (nicht Corona, übliche Erkrankungen) nehmen nicht am Unterricht (weder Präsenz- noch Distanzunterricht) teil. Sie sollen genesen. Diesen Schülerinnen und Schülern werden wie üblich die Materialien z.B. über Mitschüler oder Teams zur Verfügung gestellt.

b) Sollten Eltern (nach Vorlage eines entsprechenden Attestes!) entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler in zeitlich eng begrenztem Rahmen zum eigenen oder zum Schutze enger Angehöriger nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, so sind diese verpflichtet, „daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann“. Das bedeutet, dass auch sie die Materialien über Teams erhalten, die sie entsprechend bearbeiten.

c) Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines eigenen offenen Testergebnisses oder offenen Testergebnisses naher Familienangehöriger oder enger Kontaktpersonen nicht am Unterricht teilnehmen, werden ebenso behandelt. In keinem der vorgenannten Fälle kann auf Prüfungsleistungen verzichtet werden.

d) Einzelne Schüler und Schülerinnen, die sich aufgrund einer behördlichen oder aufgrund meiner Anordnung in Quarantäne befinden, erhalten Unterricht auf Distanz. Dies bedeutet, dass ihnen Material, konkrete Aufgabenstellungen, Tafelbilder, Verlinkungen zu Medien und entsprechende Unterstützung (- sofern gesundheitlich möglich – z.B. Telefonat, Chat, Videokonferenz etc.) zur Verfügung gestellt werden.

e) Klassen und Kurse, die insgesamt oder teilweise (d.h. mehrheitlich – dies wird nur in seltenen Kombinationen der Fall sein) in Quarantäne sind, erhalten Videounterricht

Hintergrund: Die vorhandene Internetbandbreite erlaubt es nicht, dass verlässlich mehrere stabile Videoverbindungen aufgebaut werden, darum gilt diese Regelung bis auf Weiteres.

Verfahren: Die Kolleginnen und Kollegen informieren die Schülerinnen und Schüler via Teams über die zu erledigenden Aufgaben in der Regel für die gesamte Woche bis Montag 10:30 Uhr sowie über den Abgabetermin für die Arbeitsergebnisse. Ich erinnere daran, dass die Erledigung der Aufgaben verpflichtend ist und alle Arbeitsergebnisse zur Notenfindung herangezogen werden.

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